Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie für die Anmietung von Flohmarkt-Standflächen
1. Kein Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
Die Buchung einer Standfläche für unseren Flohmarkt ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitveranstaltung und unterliegt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Stornierungsbedingungen
Sowohl für private als auch für gewerbliche Mieter (Unternehmen, Händler, Selbstständige) besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung.
3. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
Sollte der Flohmarkt aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, abgesagt werden, wird der Mietpreis vollständig erstattet. Anbieter und Veranstalter können sich auch darauf verständigen, die bereits gezahlte Standgebühr auf einen anderen Markt des laufenden Kalenderjahres zu übertragen.
Bei Absagen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Weitergabe oder Verkauf von Standflächen
Eine eigenständige Weitergabe oder der private Verkauf einer gebuchten Standfläche an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.