AGB

AGB

Marktbedingungen

Verkauf / Verbindlichkeit der Termine
Verkauf ist nur innerhalb der behördlich festgesetzten und von uns angegebenen Verkaufszeiten erlaubt: Sonn- / Feiertags: 11.00 bis 18:00 Uhr, werktags: 8:00 bis 14:00 Uhr.

Eine Gewähr für die Abhaltung der Veranstaltung wird vom Veranstalter nicht übernommen. Jede Haftung wegen eines etwaigen Ausfalles, einer Verkürzung, Verlegung oder höherer Gewalt wird vom Veranstalter ausgeschlossen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuteilung eines Standplatzes.

Weisungen
Den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Ausschluss von der Veranstaltung.

Rettungswege
Auf allen Veranstaltungen muss ein Rettungsweg an angemessener Breite frei gehalten werden. Daher darf nur innerhalb des für Sie markierten Standplatzes gebaut werden. Beachten Sie bitte, dass Rettungswege auch Ihr Leben retten können.

Müll
Standplätze sind, auch während der Veranstaltung, sauber zu halten. Nach Abbau des Standes muss eine Endreinigung seitens des Standbetreibers erfolgen. Alle Verschmutzungen (auch Zigarettenkippen) sind restlos zu entfernen. Werden Lebensmittel zum Sofortverzehr angeboten, so sind Abfallbehälter am Stand anzubringen. Müllbeutel müssen regelmäßig erneuert werden.

Stromversorgung / Wasserversorgung
Im Rahmen der technischen Möglichkeit und unter Berücksichtigung aller Anbieterinteressen wird durch uns Strom bereitgestellt. Die Kosten für den Stromanschluss betragen je nach Verbrauch und Anschluss mindestens 10€. Strombedarf muss rechtzeitig beim Veranstalter angemeldet werden. Anspruch besteht nur bei vollständiger Vorauszahlung der Standmiete und Stromkosten. Eine Haftung oder Schadenersatz für Stromausfälle ist seitens des Veranstalters ausgeschlossen.
Kabel (mind. 100 Meter Länge) hat der Standbetreiber mitzubringen. Er hat zudem Sorge zu tragen, dass kein Besucher durch Stolperfallen gefährdet wird. Eine Wasserversorgung durch den Veranstalter erfolgt generell nicht. Dieses mit vom Standbetreiber selbst mitgebracht oder organisiert werden.

Nicht zugelassene Waren
Symbole aus dem 3. Reich, Sekten, Stech- und Hiebwaffen sowie Glücksspiele sind nicht erlaubt.

Verkaufsablauf
Lautes Anpreisen von Waren ist nicht erlaubt. Beachten Sie bitte, dass alle Ihre Aktivitäten in einer angemessenen Lautstärke erfolgen sollten.

Standmieten
Es gelten unsere Preise unserer aktuellen Preisliste, Preisänderungen und Druckfehler jedoch vorbehalten. Alle Preisangaben in Euro.

Absage von Buchungen
Unsere Buchungen sind fix und verbindlich. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Standplatz reserviert und komplett bezahlt haben (und auch angegeben haben welchen Markt Sie überhaupt buchen möchten) dann reservieren wir Ihnen in jedem Fall einen Standplatz. Im Gegenzug nehmen wir auch keine Absagen entgegen. Natürlich sind Sie nicht verpflichtet Ihren Stand aufzubauen – Sie erhalten bei Nichterscheinen aber auch kein Geld zurück. Für Absagen seitens der Behörden aufgrund von Pandemien oder sonstigen ungewöhnlichen Ereignissen können wir natürlich auch nichts und erstatten in diesem Fall auch keine Standmieten.

Zuordnung / Koordinierung von Buchungen
Bei Überweisungen auf unser Konto muss im Verwendungszweck die benötigte Meterzahl, der Ort sowie das Datum des gebuchten Marktes angegeben werden. Der Standplatz wird auf dem Namen des Einzahlers gebucht. Wird kein Datum / Ort angegeben, oder ein Ort / Datum welcher sich nicht zuordnen lässt (z. B. weil wir die Veranstaltung nicht durchführen) buchen wir die Reservierung für den nächsten nach Zahlungseingang stattfindenden Markt. Absagen / Umbuchungen sind bei nicht angegebenem Ort / Datum nicht möglich. Den Standplatz wählen wir grundsätzlich für Sie aus. Platzwünsche (soweit bei Ihrer Buchung im Verwendungszweck angegeben) berücksichtigen wir gerne, soweit uns dies möglich ist. Überdachte Plätze nur solange Vorrat reicht. Eine Platzierung im Freigelände in Kombination mit Gutschrift des gezahlten Dachzuschlages ist ausdrücklich vorbehalten.

Schadenersatzansprüche / Ausfall / Verlegung
Schadenersatzansprüche aufgrund von Ausfall / Verlegung sind ausgeschlossen. Jeder Aussteller muss sich rechtzeitig informieren, ob die geplante Veranstaltung auch stattfindet. Auch außerhalb unserer Bürozeiten ist dies durch unseren Anrufbeantworter möglich. Der Veranstalter hat bei Gastronomie / Sonderständen / Händlern mit Vertrag grundsätzlich die Möglichkeit, eine am gleichen Termin stattfindende Ersatzveranstaltung anzubieten.